Das Versicherungsunternehmen MARKEL, mit Firmensitz in München, ist seit über 90 Jahren als globaler Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Haftpflichtrisiken im Markt tätig. Das Versicherungsprodukt Pro Cyber wurde speziell für klar definierte Zielgruppen und deren berufsspezifischen Cyber-Risiken entwickelt. Der Vertrieb von MARKEL Pro Cyber erfolgt ausschließlich über Versicherungsmakler.
Der oben genannte Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Bausteine der MARKEL Cyberversicherung!
Für den Versicherungsschutz Pro Cyber stehen insgesamt sechs Bausteine zur Verfügung. Entscheiden Sie selbst, gegen welche Risiken Sie Ihr Unternehmen versichern möchten! Diese sind:
Bis auf die Grunddeckung (A.1), kann jeder Baustein an- oder abgewählt werden. Preisinformationen erhalten Sie in unserem Online Tarifrechner
Die Grunddeckung des Versicherungskonzepts bildet der Baustein Cyber- und Daten-Eigenschäden (A.1). Das Pflichtmodul versichert die Beschädigung, Blockierung, Veränderung, Zerstörung oder den Missbrauch der IT-Systeme, Programme oder elektronischer Daten gegen die versicherten Gefahren. Das können Hacker-Angriffe, Hacker-Einbrüche oder Infektionen von Schadsoftware sein. Versichert wird die Feststellung des Schadens sowie die Wiederherstellung der IT-Systeme, Programme und Daten. In Kooperation mit den IT-Sicherheitsexperten von Perseus werden Präventionsmaßnahmen und Mitarbeitertrainings für die Daten- und Cyber-Sicherheit angeboten. Das Perseus-Basis Paket beinhaltet einmalige IT-Sicherheitsprüfungen, Online-Schulungen, Browser-Checks und vieles mehr. Der Zugang erfolgt mit der im Versicherungsschein genannten Versicherungsscheinnummer.
Sobald das Unternehmen durch eine versicherte Gefahr eine Unterbrechung des Geschäftsbetriebes erfährt, wird der Ertragsausfall für die Betriebsunterbrechung von diesem Baustein übernommen. Der zeitliche Selbstbehalt für den entstandenen Ertragsausfall bezieht sich nur auf die ersten 8 Stunden der Betriebsunterbrechung.
Erpresserische Forderungen von Cyber-Kriminellen lassen sich mit diesem Baustein absichern, sofern sie mit einer angedrohten oder bereits erfolgten Beschädigung, Veränderung, Zerstörung, Blockierung oder mit dem Missbrauch von IT-Systemen in Verbindung stehen. Versicherungsschutz wird auch dann gewährt, wenn es sich beim Erpresser um eine mitversicherte Person handelt.
Dieser Baustein schützt bei Verlust oder Beschädigung von Kreditkartendaten- und Programmen. Mitversichert sind auch Verstöße gegen die Vertragspflichten von Kreditkartenverarbeitungsvereinbarungen oder anderen Bezahlsystemen wie bei Bankkarten (EC-Karte) infolge eines unbefugten Hacker-Einbruchs oder durch Infektion der IT-Systeme des Versicherten durch Schadsoftware.
Vorsätzlich verursachte Vermögensschäden durch mitversicherte Personen (eigene Mitarbeiter) oder Cyber-Kriminelle wie Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung oder Diebstahl von Firmengeldern (Phishing von Bankdaten oder Fake-President), aber auch Sachbeschädigungen an IT-Systemen und Programmen können mit diesem Baustein abgesichert werden.
Es besteht Versicherungsschutz bei:
In Kooperation mit den IT-Sicherheitsexperten aus dem Hause Perseus bietet Markel Trainings- und Präventionsmaßnahmen für Daten- und Cyber-Sicherheit an. Das Cyber-Präventionspaket Perseus-Basis ist prämienneutral im Versicherungsumfang enthalten. Das Modul Cyber-Prävention-PREMIUM mit Online-Mitarbeiter-Trainings, regelmäßige Phishing-Tests, Checklisten für den Cyber-Fall, Browser-Checks, u.v.m. kann im Rahmen der Antragstellung problemlos hinzu gebucht werden.
Bis auf die Grunddeckung (A.1) kann jeder Baustein (A.2 bis A.7) zu- oder abgewählt werden. Preisinformationen zu jedem Baustein finden Sie in unserem Tarifrechner.
Die Versicherungssumme bewegt sich zwischen 100.000 Euro und 1 Million Euro und kann in Einzelschritten zu je 250.000 Euro frei gewählt werden. Die Selbstbeteiligung ist mit 500 Euro (Mindestwert), 1.000 Euro, 2.000 Euro, 5.000 Euro und entsprechenden Nachlässen frei wählbar. Für die Ermittlung der Jahresprämie wird die Jahresumsatzsumme (bis zu 10 Mio. Euro) herangezogen. Hilfreich ist auch der Markel Cyberversicherung Versicherungssummen Ermittlungsbogen.
Durch die Modularität von PRO Cyber können die Kosten für den Versicherungsschutz je nach Leistungsumfang variieren. Je mehr Bausteine abgewählt werden und je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto günstiger die Prämie. Der Vorteil: Sie zahlen nur für den Versicherungsschutz, den Sie für Ihr Unternehmen wirklich brauchen.
Das Thema Pricing lässt sich am besten an einem Beispiel erläutern:
Der Versicherungsnehmer der Markel Cyberversicherung ist ein Arzt. Die Versicherungssumme beträgt: 100.000 Euro. Der Selbstbehalt: 500 Euro. Wird nur der Pflicht-Versicherungsbaustein A.1 Cyber- und Dateneigenschäden gewünscht, beträgt die Jahresprämie 229,91 Euro, netto. Das Komplettpaket mit allen Versicherungsbausteinen A.1 bis A.7, inkl. Cyber-Prävention-Premium, würde 421,80 Euro netto im Jahr kosten!
Pro Cyber eignet sich im Besonderen für Dienstleistungsunternehmen, Selbstständige und freie Berufe.
Ein Hackerangriff hat das Ziel, die IT-Systeme des Versicherungsnehmers zu blockieren oder zu unterbrechen. Dazu werden Internetleitungen oder Server mit einer Vielzahl von Anfragen belastet, die dann zum Systemabsturz führen.
Ein Cyber-Eingriff hat das Ziel, Daten oder Programme zu klauen, zu verändern, zu blockieren oder zu zerstören. Hierzu sucht der Hacker eine Schwachstelle im System wie zum Beispiel eine ungeschützte Netzwerkverbindung. Das können gezielte, aber auch ungezielte Eingriffe sein. Dazu werden E-Mails mit Trojanern versehen. Gelingt dem Hacker der Eingriff, lässt er Daten abfließen oder verschlüsselt diese auf dem System.
Es gibt unterschiedliche Arten von Malsoftware wie z. B. Würmer, Dialers, Trojaner, Infektion, Viren, Spyware, Adware und viele andere mehr. Ziel der Injektion von Schadsoftware ist es, Cyber-Eingriffe auf dem jeweiligen IT-System zu ermöglichen. Auch die versehentliche Übermittlung von Schadsoftware an Dritte kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
Ein Cyber-Krimineller verschafft sich Zugang zum IT-System eines Arztes. Er verschlüsselt alle wichtigen Patientendaten. Kurz nach der Cyber-Attacke erhält der Arzt eine E-Mail mit der Forderung, einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro in Form von Bitcoins zu zahlen. Nach erfolgter Bezahlung würde die Datenverschlüsselung wieder aufgehoben!
Eine Online-Sprachschule stellt Vokabelauszüge für die Urlaubsreise zum Download zur Verfügung. Trotz der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen wird eine infizierte Datei zum Download angeboten. Die Computersysteme mehrerer Nutzer werden dadurch infiziert. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 25.000 Euro.
Ein IT-Mitarbeiter eines Unternehmens hat Zugang zu den Programmen der Buchhaltung. Das nutzt er aus, um sich einmal im Monat Geldbeträge auf sein Privatkonto zu überweisen. Der entstandene Schaden beläuft sich bis zur Überführung auf 23.000 Euro.
Ein Onlineshop für Damenbekleidung wird Opfer eines Hackerangriffs. Der Hacker verschaffte sich Zugang zu den Kreditkarteninformationen des Onlineshops. Nachdem der Angriff bekannt wird, müssen alle Kreditkarten der Onlinekunden ausgetauscht werden. Die Kosten für den Kreditkartenaustausch belaufen sich auf 150.000 Euro.
Eine Auskunftei die gewerbsmäßig Informationen über die Kreditwürdigkeit privater Personen erteilt, ist Opfer einer Denial-of-Service-Attacke (DDOS) geworden. Die Dienste des Unternehmens konnten aufgrund des Angriffs einen Tag nicht genutzt werden. Die Kosten für die Betriebsunterbrechung und die Wiederherstellung der ursprünglichen Homepage belaufen sich auf 95.000 Euro.
Der Mitarbeiter eines Großhandelbetriebes öffnet den Anhang einer E-Mail, die mit einem Verschlüsselungstrojaner versehen ist. Alle Daten des Unternehmens werden dadurch unlesbar gemacht. Die Kosten für die IT-Forensik sowie für die Entfernung der schadhaften Software und die Installation neuer Sicherheitsprogramme belaufen sich auf 23.000 Euro.
Wichtiger Hinweis: Die oben genannten Versicherungsleistungen und Beschreibungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der dieser Leistungsübersicht zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen von MARKEL.